Häufige Fragen oder von A-Z
Attest
Grundsätzlich können Atteste für verschiedene Anforderungen hier in der Praxis erstellt werden. Z.B für Schulsport, Kindergarten, Arbeitgeber, Sportvereine etc. Die Erstellung ist kostenpflichtig bis max. 10 EUR.
Hausarztmodell
Fast alle Krankenkassen bieten ein Hausarztmodell an. Das bedeutet für die Patienten, dass ihre erste Anlaufstelle immer ihr Hausarzt für alle gesundheitlichen Belange ist. Bei gültigem Überweisungsschein gilt das auch für Facharztbesuche. Ausgenommen sind ambulante Versorgungen in Notaufnahmen und zahnärztliche Behandlungen.
IgeL
Nicht alle medizinischen Leistungen werden von den Krankenkassen übernommen. Die so genannten individuellen Gesundheitsleistungen (IgeL) müssen von den Patienten selber bezahlt werden.
Rezepte für manuelle Therapie und Krankengymnastik
2 Rezepte pro Behandlungsfall im Jahr können hier in der Praxis ausgestellt werden. Die Rezepte verfallen 14 Tage nach Ausstellung.
Anträge für eine Rehabilitationsmaßnahme
Damit Sie eine Rehabilitation überhaupt beantragen können, müssen Sie im Vorfeld einen Kurzantrag stellen. Gerne hilft Ihnen das Praxispersonal bei der Bewältigung der administrativen Aufgaben.
Gesundheitsbelehrung nach Infektionsschutzgesetz
Für Mitarbeiter in der Gastronomie und Stätten der Gemeinschaftsverpflegung führen wir eine Gesundheitsbelehrung durch und stellen einen Nachweis aus. Dieser Nachweis ist lebenslang gültig.
Gesundheitszeugnis für das Führen von LKW’s
Alle fünf Jahre ist es notwendig zur Führung eines LKW’s ein aktuelles Gesundheitszeugnis beim Landratsamt vorzulegen.
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